Merkur 37c - Traum or Alptraum ?

Begonnen von Jambo, 23. Januar 2008, 13:45:56

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infabo

Siehst wirklich verdächtig aus. Wenn auch die Rohteile vom selben Lieferanten stammen, vll machen die zumindest die Verchromung selbst? Das wäre dann schon ein ordentlicher Schritt.

Sapone da Barba

#841
Heute habe ich den Verkäufer meines Merkurs angemailt und ihm mitgeteilt, daß ich ihn umtauschen möchte. Für den Schriftverkehr habe ich Fotos der Mängel gemacht und möchte sie dem Forum nicht vorenthalten. Leider gibt die Seite die Bilder nicht in ihrer vollen Größe wieder, aber man erkennt es sicherlich trotzdem.

Hier sieht man schön, wie unter dem Klingendeckel der Zinkdurckguß durchscheint:



Hier ein weiteres Fotos:



Man erkennt deutlich, daß die Verchromung zu ca 2/3 unterhalb des Klingendeckels fehlt. Für mich sieht es so aus, als hätte jemand in der Produktion den Klingendeckel zum Abschluß poliert, hat dabei aber die Chromschicht mit wegpoliert.

An der Stelle erkennt man die Kratzer, welche vermutlich beim Vernieten des Griffes mit dem Kopf entstanden sind Ich nenne diese seite 'die Seite rechts vom Griff':





Leider bin ich fototechnisch nicht so gut ausgerüstet, um höher auflösende Fotos zu machen. Man erkennt aber, wenn man das Bild groß klickt, daß auch hier der Zinkdruckguß durchscheint.

Hier weitere Fotos:



Hier sieht man die Seite 'links vom Griff'; leider bekomme ich es nicht besser hin. Es ist auch hier ein dünner, langer Kratzer. Er hat ebenso die Chromschicht durchdrungen und man sieht (leider nicht auf dem Foto), den Zinkdruckguß durchschimmern:



Haben die denn keine Qualitätskontrollen?

Ich habe das Gefühl, daß man in Solingen an den Qualitätskontrollen spart, dafür kostet es mich meine Zeit und mein Geld um das Ding wieder einzutauschen. Und null Kulanz von Dovo. Auch nach mehreren Mails nicht.

Morgen geht der Rasierer zurück zum Händler in einem europäischen Nachbarland. Der Versand kostet nochmal EUR 8,60.

Mich haben die als Kunden verloren, und ich hatte viele Merkure gekauft... dr: dr: dr:






AndreasTV

Gute Nacht bzw. Guten Morgen :).
"Uns" brauchst Du nicht mit Fotos überzeugen  8) :angel: - und Dovo wird´s bekanntlich in solchen Fällen Egal sein  dr:.
"Qualitätskontrolle"  ??? - scheint bei dieser Fa. bei den Hobeln wohl eher Fehlanzeige ...

Mehr möchte ich dazu aber nicht mehr Schreiben - sonst bekomme ich Sodbrennen  O0 ...

Schade Drum das zufriedene Kunden - und potentielle Neukunden - wohl nicht mehr das Ziel dieses Herstellers sind.

MfG

Andreas

Sapone da Barba

#843
Stimmt völlig, was Du schreibst, Andreas.

Die Bilder stellte ich auf Mitgliedsanfrage ein.  :angel:

Ich habe übrigens im direkten Vergleich mit meinem 37er von 2007 schon den Eindruck, daß an dem Neuen die Verchromung dicker ist/war.

Aber was hilft es, wenn der Mitarbeiter an der Werkbank mit dem Werkzeug abrutscht und tiefe Kratzer bis in den Druckguß reinarbeitet und die Chromschicht mit dem Dremel o.ä. wieder abpoliert.

Wären die Kratzer wirklich in der Form, (die Aussage kommt jetzt nicht von mir), so müßten sie zwar sichtbar, aber überverchromt sein, waren sie aber nicht. Dann hätte ich auch nicht gemeckert. :angel: :angel: :angel:




Seggl

#844
Zitat von: Sapone da Barba am 10. April 2013, 11:10:39
Ich hatte heute früh eine Antwort direkt aus dem Headquarter von Dovo bekommen:

Ich sollte den Rasierer beim Händler, bei dem ich ihn gekauft habe, umtauschen.



Hier ein Auszug aus der Mail, die ich von Dovo bekam:

Im Übrigen sind die von Ihnen beschriebenen 'Mängel' die normale Ausführung des Rasierers und liegen in der Toleranz. Dies sind keine Gewährleistungsgründe.



Ich verstehe die Chromschicht als Korrosionsschutz, welcher seine Funktion so nicht erfüllen kann, da nicht intakt. Wie seht Ihr das so?





Vielleicht darf ich mich an dieser Stelle einfach mal mit einschalten.

Ob dies ein Gewährleistungsgrund ist, hängt im Wesentlichen davon ab, ob die Chromschicht wirklich ein Korrosionsschutz darstellt. Das wiederum hängt von der verwendeten Legierung ab, die unter dem Chrom sitzt. Ist diese Korrosionsbeständig, dient der Chrom nur der Verzierung und nicht der Funktion, und solche Schönheitsfehler an nicht sichtbaren Stellen sind vom Verbraucher hinzunehmen, wenn Sie produktionsbedingt nicht vermeidbar sind. Ist die aufgebrachte Verchromung jedoch tatsächlich ein Korrosionsschutz, stellt die Beschädigung einen Sachmangel nach § 434 I Nr. 2 BGB dar.

Aber selbst wenn es sich um einen Sachmangel nach dem Gewährleistungsrecht handelt, ist der Hersteller der falsche Ansprechpartner. Bei einem Gewährleistungsanspruch ist immer der Verkäufer, also der Händler, Anspruchsgegner. Das Gewährleistungsrecht erwächst aus einem schuldrechtlichen Verhältnis, also aus einem Vertrag. Ansprüche daraus sind also immer gegen den Vertragspartner gerichtet. Und das ist der Verkäufer. Wenn man sich an den Hersteller wendet, beruft man sich aber grundsätzlich nicht auf die gesetzliche Gewährleistung, sondern auf die Herstellergarantie. Diese ist jedoch kein gesetzlich begründeter Anspruch, sondern ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers, das dieser zudem an beliebige Bedingungen knüpfen kann.

Ich würde mich daher immer zuerst auf die gesetzliche Gewährleistung berufen und den Verkäufer angehen. Was der dann mit seinem Lieferanten macht, muss nicht mein Problem als Verbraucher sein. Wenn ich also eine mängelbehaftete Sache geliefert bekomme, reklamiere ich diese sofort und bestehe auf Austausch und Lieferung einer neuen Sache. Erst nach Ablauf von sech Monaten ist die Inanspruchnahme der Herstellergarantie sachdienlicher, da das Gewährleistungsrecht nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr vorsieht. Soll heißen: In den ersten 6 Monaten gilt die gesetzliche Vermutung, dass jeder Mangel bereits im Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war, und der Verkäufer muss beweisen, dass ich den Mangel herbeigeführt habe, was in der Praxis schwer bis unmöglich wird. Nach 6 Monaten jedoch muss ich beweisen, dass der Mangel bereits im Zeitunkt des Kaufes vorhanden war. Das wiederum wird mir vermutlich in den meisten Fällen unmöglich sein.

Aus dieser Gewährleistungspflicht und der Beweislast in den ersten 6 Monaten kann sich der Händler nicht befreien, auch nicht durch eine Klausel in den AGBs. Diese wäre dann unwirksam. Ferner hat man als Verbraucher nach § 439 I BGB ausdrücklich die Wahl, ob man die Beseitigung des Mangels erlaubt, oder ob man auf Lieferung einer neuen, mängelfreien Sache besteht. Der Verkäufer muss diese Entscheidung akzeptieren. Er hat nur dann ein Recht auf Beseitigung des Mangels, also Reparatur, wenn die Lieferung einer neuen Sache unverhältnismässig wäre. Wenn zum Beispiel an einer Waschmaschine das Anschlußkabel defekt ist, ist es billig, wenn der Verkäufer nur das Kabel austauschen lässt und nicht eine neue Waschmaschine liefert.

Man muss sich also als Kunde nicht auf den Hersteller verweisen lassen, wenn man eine Reklamation hat. Besonders große Elektronikfachmarktketten ("man bin ich blöd"  >D ) machen das gerne und verweisen dann auf Verträge, die sie mit dem Hersteller haben und in denen ein Einschicken vereinbart ist. Das mag ja sein. Interessiert mich aber als Kunde nicht. Ich habe einen Vertrag mit dem Verkäufer und nicht mit dem Hersteller. Und aus diesem Vertrag resultiert ein Gewährleistungsrecht, auf das ich mich jetzt berufe. Und dabei ist der Verkäufer mein Anspruchsgegener und nicht der Hersteller. Und von meinem Vertragspartner verlange ich jetzt gem. § 439 BGB Nacherfüllung in Form der Lieferung einer neuen mängelfreien Sache. Und zwar jetzt, hier und sofort. Da muss man manchmal sehr penetrant sein, da auch einige Verkäufer vom Gewährleistungsrecht keine Ahnung haben und nicht mal den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie kennen.

Auch wenn es grundsätzlich ist, bitte nicht die Threadtitel ändern.
Der Ordnung wegen.
Cordy
für das Mod-Team
Wenn Du nicht überzeugen kannst - verwirre!

Peter123

Laut einem von Sapone eingestellten, aber wieder gelöschten Post handelt es sich um einen polnischen Händler/Vertragspartner. Somit greift das deutsche Recht nicht oder nicht vollumfänglich.
"40 Jahre brauchst Du, um an der richtigen Stelle das richtige zu sagen, fast das ganze Leben, um an den richtigen Stellen zu schweigen." – frei nach dem alten Phrasendrescher Churchill.

Seggl

Dieses Gewährleistungsrecht entspricht den Mindeststandards nach EU-Recht und ist in allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt worden. In einigen Ländern ist es sogar noch verbraucherfreundlicher gefasst. Also auch gegen den Händler in Polen besteht ein Gewährleistungsanspruch. Dann eben nicht aus dem BGB sondern aus dem IPR.

Problematisch wird es erst bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern.
Wenn Du nicht überzeugen kannst - verwirre!

Peter123

Soweit der Anspruch aus dem IPR. Es besteht aber ein praktisches Durchsetzbarkeitsproblem. Bei einem Wert von 40€ (37c) ist man auf die Kooperation des Vertragspartners angewiesen.
"40 Jahre brauchst Du, um an der richtigen Stelle das richtige zu sagen, fast das ganze Leben, um an den richtigen Stellen zu schweigen." – frei nach dem alten Phrasendrescher Churchill.

Seggl

Wenn man eine reibungslose Abwicklung will, ist man immer auf die Kooperation des Vertragspartners angewiesen. Mit einem Anwalt lässt sich der Anspruch unabhängig vom Warenwert durchsetzen. De Frage ist, ob man sich den Aufwand bei einem geringen Warenwert antun will. Ich persönlich mache das, denn mir geht es ums Prinzip.

Wie kommst Du auf die 40 Euro?
Wenn Du nicht überzeugen kannst - verwirre!

Peter123

Ein 37c ist knapp 40€ wert. Ich möchte einen Anwalt sehen, der für unter 300€ Streitwert aktiv wird. Ich wünsche Sapone viel Glück!
"40 Jahre brauchst Du, um an der richtigen Stelle das richtige zu sagen, fast das ganze Leben, um an den richtigen Stellen zu schweigen." – frei nach dem alten Phrasendrescher Churchill.

Seggl

Ich weiß ja nicht, ob das jetzt nicht zu weit OT führt, aber die meisten Anwälte arbeiten auch für diesen Streitwert. Wobei hier in den wenigsten Fällen die Anwälte selbst arbeiten. In der Regel sind solche Fälle durch ein oder zwei Schreiben zu erledigen. Darum kümmert sich dann die RFA. Die ganze Arbeit des Anwalts besteht dann darin, die Schreiben abzuzeichnen. Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist.

Ich bin Jurist, arbeite allerdings mittlerweile nicht mehr in diesem Bereich. Aber in den Kanzleien, in denen ich gearbeitet habe, waren solche Fälle durchaus an der Tagesordnung. Natürlich hätte jeder gerne die "dicken Dinger", aber für die weniger lukrativen Fälle hat man Juniorpartner, Praktikanten oder angestellte Anwälte. Eine Kanzlei, die pauschal kleine Fälle ablehnt, tut sich keinen Gefallen, denn ein Mandant der deswegen eine Abfuhr bekommt, wird auch mit einem lukrativeren Fall zu einer anderen Kanzlei gehen und außerdem spricht sich sowas rum. Diese kleinen Fälle werfen zwar nicht viel Gebühren ab, machen aber auch kaum Aufwand, da sich hier oft genug vorformulierte Standardschreiben verwenden lassen, die man durch die notwendigen Angaben ergänzt.
Wenn Du nicht überzeugen kannst - verwirre!

Sapone da Barba

#851
Ich habe den Rasierer heute wieder zum Händler zurück geschickt. Ich möchte ausdrücklich klar machen, daß der Umtausch beim Händler in Polen überhaupt kein Problem war. Ich schickte ihm eine Mail, nach ca. 20 Minuten hatte ich ohne Diskussion eine Antwort mit Instruktionen für die Rücksendung.

Nur damit das nicht mißverstanden wird, mit dem Umtausch bei dem Händler gab es überhaupt keine Probleme.

Meine Kernaussage sollte eine ganz andere sein:

Ich habe den Rasierer gekauft und der ist mangelhaft verarbeitet, sprich er wurde beim Polieren und Zusammenbau beschädigt.

Eine Qualitätskontrolle scheint es nicht zu geben oder war an dem Tag im Urlaub oder was weiß ich, jedenfalls hat das Stück als ich nenne sie "B-Ware" das Werk verlassen und über den Händler mich erreicht.

So jetzt meine Kernaussage: Die Probleme mit der Qualitätskontrolle (wenn es da überhaupt eine gibt) kosten mich jetzt meine Zeit für Schriftverkehr und mein Geld.

!!! Ich habe jetzt gute 16 Euro an Versandkosten für nichts und wieder nichts ausgegeben!!!

Ich habe das Gefühl, daß ich meine Zeit und mein Geld unnütz verschwende, weil man beim Hersteller Zeit und Geld sparen will.

Zum Fernabgabegesetz: Ist der Warenwert kleiner als 40 Euro, zahlt man die Rücksendekosten, richtig? Also macht es kein Unterschied, ob ich den jetzt innerhalb von Deutschland bestelle oder sonstwo in der EU. Rücksendekosten muß ich immer einkalkulieren und bei den häufigen Beschwerden wird das ja zur festen Nummer. Ich suche jetzt nicht auf B&B nach Links, die Suche nach 'Merkur plating' und 'Merkur finish' wirft da einiges raus.

Dovo kann ich bezüglich der Rücknahme keinerlei Vorwürfe machen. Man hat sich absolut korrekt dort verhalten - rechtlich gesehen.

Aber: Ich habe hier Merkure von Dovo für einige hundert Euro und der Prä-Dovo-Zeit in der Vitrine stehen.

Das habe ich im Mailverkehr auch deutlich gemacht. Ich hätte erwartet, daß man dann auch mal sagen kann, o.k. wir schicken Dir Ersatz für EUR 4,10 im Päckchen zu im Austausch gegen den verschrappten und abpolierten, Merkur.

Nochmal: Der Spaß hat mich gute 16 Euro für nix gekostet.

Seggl, ganz ausdrücklich: Meine Ausführungen gehen hier nicht in Deine Richtung, bitte verstehe es nicht so.
Aber sie helfen mir, meinen Standpunkt zu erklären. Deshalb habe ich mir erlaubt, sie anzuführen:

Ob dies ein Gewährleistungsgrund ist, hängt im Wesentlichen davon ab, ob die Chromschicht wirklich ein Korrosionsschutz darstellt. Das wiederum hängt von der verwendeten Legierung ab, die unter dem Chrom sitzt. Ist diese Korrosionsbeständig, dient der Chrom nur der Verzierung und nicht der Funktion, und solche Schönheitsfehler an nicht sichtbaren Stellen sind vom Verbraucher hinzunehmen, wenn Sie produktionsbedingt nicht vermeidbar sind. Ist die aufgebrachte Verchromung jedoch tatsächlich ein Korrosionsschutz, stellt die Beschädigung einen Sachmangel nach § 434 I Nr. 2 BGB dar.

Dazu poste ich einen Link mit den Erfahrungen in einem anderen Forum:

http://badgerandblade.com/vb/showthread.php/135882-Merkur-Finish-Question?highlight=Merkur+Finish

So wie ich es daraus beurteilen kann, ist die Chromschicht der Korrosionsschutz. Und meiner hatte unter dem Klingendeckel den gleichen Gelbstich, sodaß ich schnell mit Korrosion rechne.

Aber selbst wenn es sich um einen Sachmangel nach dem Gewährleistungsrecht handelt, ist der Hersteller der falsche Ansprechpartner. Bei einem Gewährleistungsanspruch ist immer der Verkäufer, also der Händler, Anspruchsgegner. Das Gewährleistungsrecht erwächst aus einem schuldrechtlichen Verhältnis, also aus einem Vertrag. Ansprüche daraus sind also immer gegen den Vertragspartner gerichtet. Und das ist der Verkäufer. Wenn man sich an den Hersteller wendet, beruft man sich aber grundsätzlich nicht auf die gesetzliche Gewährleistung, sondern auf die Herstellergarantie. Diese ist jedoch kein gesetzlich begründeter Anspruch, sondern ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers, das dieser zudem an beliebige Bedingungen knüpfen kann.

Klar, das ist absolut rechtens. Aber bei einem Kunden, der Waren im Wert von mehreren Hundert Euro von mir gekauft hat kann ich mich darauf berufen, muß ich aber nicht. Da ist Fingerspitzengefühl gefragt.

Eine Kanzlei, die pauschal kleine Fälle ablehnt, tut sich keinen Gefallen, denn ein Mandant der deswegen eine Abfuhr bekommt, wird auch mit einem lukrativeren Fall zu einer anderen Kanzlei gehen und außerdem spricht sich sowas rum.

Höre ich mich da im übertragenen Sinne selber reden?



infabo

16€ ist schon eine Hausnummer.
Manche Hobel oder Pinsel besitze ich gerade nur aus dem Grund, da ich mir horrende Rücksendekosten ersparen wollte. Einmal hab ich einen vergoldeten Progress zurückgeschickt, der Hobel war auch wirklich eine Schande für seine Art.
Sonst hab ich mir das immer erspart, denn Rücksendungen ins EU-Ausland kosten zumindest bei der Ö-Post min. 13€ pro Sendung.

Und jetzt soll mir keiner mit irgendwelchen lokalen Fachhändlern kommen. Die sind so weit weg von mir, dass ich alleine für den Benzin min. 13€ berappen müsste und da ist die vergeudete Fahrzeit noch garnicht drin eingerechnet. Dann steh ich im Geschäft und der Hobel kostet 15€ mehr als im Net. Dann wirds unwirklich.

Rockabillyhelge

#853
Naja, vor Korrosion braucht beim 37c keiner Angst habe da er aus verchromtem Messing besteht (zumindest beim Griff und der Innenhülse weis ich das genua), die Unterplatte besteht wie die anderen Merkur Köpfe aus Zinkdruckguss, wobei die Oberplatten auch aus Messing bestehen können.
Sowohl Messing wie auch Zinkdruckguss werden vor dem Galvanisieren mit einer dünnen Kupferschicht überzogen an welcher das Chrom (oder auch der Nickel) gut anhaften, diese Schicht ist zumindest heute sehr dünn, bei älteren Hobel sieht man (z.B. sehr oft bei den NT Bar Handles) das mit der Kupferhaftschicht nicht gespart wurde, heute sieht das anders aus, die Haftschicht wie auch die Deckschicht sind so dünn wie möglich gehalten so das einem beim Polieren gerne mal was zuviel flöten geht, das gelbliche Durchschimmern wird daher wahrscheinlich vom Messing herrühren.
Auf der anderen Seite weis man natürlich auch nicht inwieweit der Händler da Vetrauenswürdig ist, wer weis wie oft diese 37c schon verschickt wurde und ob es sich nicht lohnt es immer wieder zu versuchen wenn doch der Kunde den Versand zahlt, irgendwann wird der Rasierer bei jemandem landen dem der äusserliche Zustand weitestgehend egal ist.
Traurigerweise lässt sich in diesem Fall überhaupt nicht verifizieren wo, wer, wann falsch oder wissentlich fahrlässig gehandelt hat.
Im Falle vom B&B Thread ist es eindeutig die allseits bekannte und unbeliebte Zinkpest, die aus einer mangelhaften Schmelze oder einem verunreinigten Gemisch herrührt, ein eindeutiger Reklamationsgrund innerhalb der Gewährleistung, aber wie man auch sieht, die darüberliegende Galvanik sieht recht gut aus, wird nur durch die Zinkpest darunter zerstört.

Mich würde stärkstens einemal eine Auflistung der primär befallenen Jahrgänge interessieren, vor allem wo ich über die Wikipedia auf diesen Link gestossen bin: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/unruhe-in-schwaben-zinkpest-frisst-an-maerklins-nerven/2937564.html

Ein Verarbeitungsfehler seitens Merkur wäre, wenn Weißrost die Grundlage des Fraßes am Kopf wäre:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9Frost
Auch mit Bart immer gut rasiert :)

Sapone da Barba

Auf der anderen Seite weis man natürlich auch nicht inwieweit der Händler da Vetrauenswürdig ist, wer weis wie oft diese 37c schon verschickt wurde und ob es sich nicht lohnt es immer wieder zu versuchen wenn doch der Kunde den Versand zahlt, irgendwann wird der Rasierer bei jemandem landen dem der äusserliche Zustand weitestgehend egal ist.
Traurigerweise lässt sich in diesem Fall überhaupt nicht verifizieren wo, wer, wann falsch oder wissentlich fahrlässig gehandelt hat.


Der Rasierer hätte die Qualitätskontrollen nicht durchlaufen sollen.

Im Falle vom B&B Thread ist es eindeutig die allseits bekannte und unbeliebte Zinkpest, die aus einer mangelhaften Schmelze oder einem verunreinigten Gemisch herrührt, ein eindeutiger Reklamationsgrund innerhalb der Gewährleistung, aber wie man auch sieht, die darüberliegende Galvanik sieht recht gut aus, wird nur durch die Zinkpest darunter zerstört.

Ich sehe da gelb durchschimmern: Die Galvanik ist hier dünner als beabsichtigt.

Statement vom Hersteller, gepostet auf B&B:

Thank you very much for your email and the link to the photos. The corrosion your razors show is part of the normal wear and tear that occurs especially in areas with poor water quality and/or a high concentration of chemicals in the tap water.

I am sorry for not being able to give you more favorable news.

Best regards....



Man kann vermuten, wenn auch nur vermuten, daß das Problem mit der Zinkpest zu dem Zeitpunkt des Treats auf B&B bekannt war:

Der Märklin-Artikel ist von 2008, der B&B Treat von 2010.