Rückgaberecht bei Rasursachen

Begonnen von So-ein-Bart, 10. November 2009, 23:26:56

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plautze

Soweit ich weiß ist aber nach Benutzung (mehr als im Ladengeschäft auch möglich wäre) des Gegenstandes ein Euro-Abzug seitens des Verkäufers auch bei Widerruf möglich. Zumindest wird es bei einigen PC-Shops so gehandhabt. Rechtsgrundlage habe ich keine.
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henning

Ja, wenn ich es erläutere. Muß ich aber nicht, da ich ohne Begründung zurücksenden darf. Ob das fair ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich habe aber die gesetzliche Möglichkeit. Bisher habe ich jedenfalls immer angegeben warum ich mein Widerrufsrecht in Anspruch nahm. Und in Sachen Hobel, hatte ich es noch nicht nötig, weil die Firma Merkur immer anstandslos, wenn auch nicht immer flott, reparierte oder tauschte.
Bei Rödter dagegen ging der Tausch eines defekten Kopfes zu meinen Portokosten vonstatten, obwohl der Mangel laut deren Aussage sogar ein bekannter Mangel war und er mir trotzdem so ausgeliefert wurde. Daß sie mich dadurch als Kunden verloren steht auf einem anderen Blatt

Ciao

Honka

gut, daß Du das noch mal geschrieben hast, Henning, weil ich nicht im Internet einkaufe und mir somit auch noch nie Gedanken über dessen eigene Rahmenbedingungen gemacht habe.

Ich möchte auch nochmals betonen, daß ich mit meiner "kleinen Moralpredigt" niemanden persönlich ansprechen wollte.

Eugen Neter

Zitat von: Eugen Neter am 11. November 2009, 12:43:44(die beiden unsäglichen Rasierseifen Floid's
Kleine Berichtigung: Es muß natürlich "Droyt's" heißen.

Eugen Neter

Zitat von: henning am 11. November 2009, 14:58:35Muß ich aber nicht, da ich ohne Begründung zurücksenden darf. Ob das fair ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich habe aber die gesetzliche Möglichkeit. Bisher habe ich jedenfalls immer angegeben warum ich mein Widerrufsrecht in Anspruch nahm.
Eben das habe ich mit meinem Beispiel Manufactum (siehe oben) gemeint. Ich muß keine Begründung liefern, halte es aber für eine Frage des guten Geschmacks bzw. der guten Kinderstube, ob ich angebe, weshalb ich eine Ware reklamiere bzw. zurücksende.

Frank Kratzsch

Guten Abend

Hier mal ein Auszug :

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden.

Gesetzlich ist man verpflichtet diese tollen Gesetzes-Texte in den AGB zu haben. Die Realität sieht aber doch ganz anders aus. Ich möchte doch das der Kunde zufrieden ist und da ich hinter meinen Produkten stehe werde ich alles tun das der Kunde auch wirklich zufrieden ist. Selbst gebrauchte defekte Artikel nehme ich zurück oder versende Ersatzteile kostenfrei für den Käufer. Wenn ein Händler das nicht macht, dann hat er den Kontakt zum Kunden verloren und damit dann irgendwann auch den Kunden selbst. Ich habe erst einmal aufgegeben nachdem ich einem Käufer 6 mal einen Hobel getauscht habe und ich zusätzlich 3 Hobel selbst zerstört hatte um den Fehler zu reproduzieren. Es konnte nur so sein das er die Hobel extra zerstört hat und Spass hatte diese zu tauschen. Er bekam sein Geld zurück und gut. Da kann man dann auch als Händler den Hass bekommen. 9 mal Hobel platt, plus 10 oder 12 mal Versand.

Wenn ich mir ein Auto kaufe, sage ich ja auch nicht naja wenn was kaputt geht hau ich den halt bei Ebay rein und gut.....
Ich bin der Meinung, das jeder ein Recht auf ordentliche Waren hat und das egal wo er diese gekauft hat.

Anders sehe ich den Fall, wenn nun jemand einen Pinsel mehrmals benutzt und dann feststellt das der Griff ihm nicht passt. In diesem Fall würde ich auch von einem Umtausch absehen und versuchen das ich den Pinsel wieder selbst unter die Leute kriege.

Eine gute Nacht Euch allen

Frank

Haarab

Das Thema ist eins der meist diskutierten Themen überhaupt da soviel behauptet wird!

Fakt ist:
Es gibt nur ein Wiederrufsrecht per Fehrnabgesetz, das gilt für Online, Telefon, Fax etc. bestellungen!
Ein Händler vor Ort muss garnichts zurücknehmen, macht das wenn dann nur aus Kulanz!
Das Wiederrufsrecht gilt auch nur wenn der Artikel wie beim Hobel unbenutzt bleibt!
Ihr dürft die Ware so begutachten wie im Ladengeschäft und nicht komplett benutzen!
Ist ein Hobel benutzt kann der Händler einen gewissen Betrag abziehen den er kann z.B. ja keinen gebrauchten Hobel als neu verkaufen!

Das sind die Fakten verhält sich hier ein Händler anders, ist das Kulanz seinerseits oder Unwissen!



kretzsche

Hallo Haarab, wenn so profundes Wissen vorhanden ist, könntest Du Dich doch einfach mal kurz vorstellen. Wir sind ein eher familiäres Forum und was ein Händler wie handhabt, ist seine Entscheidung. Ihm Unwissen zu unterstellen, halte ich im ersten Post für etwas ... ungelungen.

Uwe [GRF-Admin]

kriklkrakl

"Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört,..
Es müsse sich dabei doch auch was denken lassen."
Faust I,Mephistopheles